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Die Grüngutannahmestelle der Gemeinden Schiffweiler und Merchweiler auf dem Gelände der ehemaligen Kompostieranlage zwischen Wemmetsweiler und Stennweiler ist seit dem 02. Mai 2018 wieder geöffnet.
Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle

Winteröffnungszeiten:

Januar: geschlossen

November-Februar: mittwochs von 14-16 Uhr, freitags von 15-17 Uhr, samstags von 10-16 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

März-Oktober: mittwochs von 14-16 Uhr, freitags von 15-18 Uhr, samstags von 9-16 Uhr

Die gemeinsame Grüngutannahmestelle der Gemeinden Schiffweiler und Merchweiler liegt an der L.I.O. 128 zwischen Stennweiler und Wemmetsweiler. Von Schiffweiler her kommend in Stennweiler in die Straße "Herrengarten" abbiegen, der Weg zur Anlage ist ausgeschildert. Erfahrungsgemäß kommt es während der Öffnungszeiten zu Rückstau auf der Landstraße zwischen Wemmetsweiler und Stennweiler aufgrund des Anlieferverkehrs. Ortskundige sollten dies berücksichtigen und die Strecke während der Öffnung der Grüngutannahmestelle umfahren.

Der Betrieb und die Benutzung erfolgt gemäß der „Benutzungs- und Gebührenordnung für die Grüngutannahme auf der Grüngutannahmestelle der Gemeinden Schiffweiler und Merchweiler“.

Folgende Grüngutanlieferungen sind zulässig bzw. ausgeschlossen

zulässige Anlieferungen unzulässige Anlieferungen
Grüngut: - Verunreinigtes Grüngut (mit Kunststoffen, Metall, Steinen, Beton)
- Grasschnitt - Küchenabfälle und Speisereste
- Laub - Schadstoffbelastetes Grüngut
- Strauchwerk - Stämme über 15cm Durchmesser und 2m Länge
- Gehölz und Äste bis Durchmesser 15 cm und Länge 2 m - Grüngut aus gewerblichem Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft
  - Wurzelstöcke
  - Altholz
  - Erdreich, Oberbodenabtrag oder Grasnarbe
  - Abfälle aus der Tierhaltung (Tiermist)
  - Grüngut, das gesundheitsschädlich ist (z.B. Riesenbärenklau, Ambrosia oder das mit Schädlingen befallen ist (u.a. Buchsbaumzünsler!)

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anlieferung von Grüngut nur für Bürger oder Grundstückseigentümer der Gemeinden Schiffweiler und Merchweiler gestattet ist. Zur Kontrolle der Anlieferberechtigung ist der Personalausweis bereitzuhalten. Unberechtigte und unzulässige Anlieferungen werden zurückgewiesen.

Für die Anlieferung von Grüngut sind Gebühren fällig:

Jahreskarte für private Anlieferungen  
Erwerb in den Rathäusern der Gemeinden Schiffweiler und Merchweiler gegen Vorlage des Personalausweises bzw. des Grundsteuerbescheides. 24,- Euro
Private Einzelanlieferungen  
Zahlung bei Anlieferung vor Ort mit Herkunftsnachweis 4,- Euro
Anlieferungen im Container (pro cbm Fassungsvermögen)  
Zahlung bei Anlieferung vor Ort mit Herkunftsnachweis in Form einer Anliefererklärung des Auftraggebers 9,- Euro

Da keine Kompostierung mehr vor Ort erfolgt, ist keine Komposterde zur Abgabe auf der Anlage vorhanden.

Rene Busi

Zum Rockenhübel 40
66789 Merchweiler

    Hans-Josef Fecht

    Rheinstr. 24
    66557 Illingen

      Martin Wieth

      Robert-Koch-Str. 5
      66386 St. Ingbert

        Stefan Rehfeld

        Brunnenstr. 7
        66583 Spiesen-Elversberg

          Konrad Lattwein

          Lindenbornstr. 47 a
          66629 Freisen

            Horras Hans-Jörg

            Uhlandstr. 33
            66606 St. Wendel

              Auf der Internetseite der Landesvereinigung des Vereins "Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V." finden Sie alle Informationen über das Schiedsamt, sowie die Kontaktadressen der Schiedsmänner bzw. Schiedsfrauen der Gemeinde Schiffweiler.

              Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V.