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Abfuhrkalender
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Die Grüngutannahmestelle der Gemeinden Schiffweiler und Merchweiler auf dem Gelände der ehemaligen Kompostieranlage zwischen Wemmetsweiler und Stennweiler ist seit dem 02. Mai 2018 wieder geöffnet.
Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle
Winteröffnungszeiten:
Januar: geschlossen
November-Februar: mittwochs von 14-16 Uhr, freitags von 15-17 Uhr, samstags von 10-16 Uhr
Sommeröffnungszeiten:
März-Oktober: mittwochs von 14-16 Uhr, freitags von 15-18 Uhr, samstags von 9-16 Uhr
Die gemeinsame Grüngutannahmestelle der Gemeinden Schiffweiler und Merchweiler liegt an der L.I.O. 128 zwischen Stennweiler und Wemmetsweiler. Von Schiffweiler her kommend in Stennweiler in die Straße "Herrengarten" abbiegen, der Weg zur Anlage ist ausgeschildert. Erfahrungsgemäß kommt es während der Öffnungszeiten zu Rückstau auf der Landstraße zwischen Wemmetsweiler und Stennweiler aufgrund des Anlieferverkehrs. Ortskundige sollten dies berücksichtigen und die Strecke während der Öffnung der Grüngutannahmestelle umfahren.
Der Betrieb und die Benutzung erfolgt gemäß der „Benutzungs- und Gebührenordnung für die Grüngutannahme auf der Grüngutannahmestelle der Gemeinden Schiffweiler und Merchweiler“.
Folgende Grüngutanlieferungen sind zulässig bzw. ausgeschlossen
zulässige Anlieferungen | unzulässige Anlieferungen |
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Grüngut: | - Verunreinigtes Grüngut (mit Kunststoffen, Metall, Steinen, Beton) |
- Grasschnitt | - Küchenabfälle und Speisereste |
- Laub | - Schadstoffbelastetes Grüngut |
- Strauchwerk | - Stämme über 15cm Durchmesser und 2m Länge |
- Gehölz und Äste bis Durchmesser 15 cm und Länge 2 m | - Grüngut aus gewerblichem Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft |
- Wurzelstöcke | |
- Altholz | |
- Erdreich, Oberbodenabtrag oder Grasnarbe | |
- Abfälle aus der Tierhaltung (Tiermist) | |
- Grüngut, das gesundheitsschädlich ist (z.B. Riesenbärenklau, Ambrosia oder das mit Schädlingen befallen ist (u.a. Buchsbaumzünsler!) |
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anlieferung von Grüngut nur für Bürger oder Grundstückseigentümer der Gemeinden Schiffweiler und Merchweiler gestattet ist. Zur Kontrolle der Anlieferberechtigung ist der Personalausweis bereitzuhalten. Unberechtigte und unzulässige Anlieferungen werden zurückgewiesen.
Für die Anlieferung von Grüngut sind Gebühren fällig:
Jahreskarte für private Anlieferungen | |
Erwerb in den Rathäusern der Gemeinden Schiffweiler und Merchweiler gegen Vorlage des Personalausweises bzw. des Grundsteuerbescheides. | 24,- Euro |
Private Einzelanlieferungen | |
Zahlung bei Anlieferung vor Ort mit Herkunftsnachweis | 4,- Euro |
Anlieferungen im Container (pro cbm Fassungsvermögen) | |
Zahlung bei Anlieferung vor Ort mit Herkunftsnachweis in Form einer Anliefererklärung des Auftraggebers | 9,- Euro |
Da keine Kompostierung mehr vor Ort erfolgt, ist keine Komposterde zur Abgabe auf der Anlage vorhanden.
Rene Busi
66789 Merchweiler
Hans-Josef Fecht
66557 Illingen
Martin Wieth
66386 St. Ingbert
Stefan Rehfeld
66583 Spiesen-Elversberg
Konrad Lattwein
66629 Freisen
Horras Hans-Jörg
66606 St. Wendel
Auf der Internetseite der Landesvereinigung des Vereins "Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V." finden Sie alle Informationen über das Schiedsamt, sowie die Kontaktadressen der Schiedsmänner bzw. Schiedsfrauen der Gemeinde Schiffweiler.
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V.