Umwelt & Entsorgung
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Lärmaktionsplanung Stufe III gemäß § 47a-f BImSchG
Lärm ist ein nicht zu unterschätzendes Umweltproblem unserer heutigen Gesellschaft. Viele Menschen sind täglich während ihrer Arbeits- aber auch während ihrer Freizeit hohen Lärmpegeln ausgesetzt. Eine ständig erhöhte Umgebungslärmbelastung ist nicht nur eine erhebliche Belästigung sondern hat auch Auswirkungen auf die Gesundheit der Betroffenen. Nicht zuletzt führt sie auch zu einer Wertminderung des Eigentums. Als Hauptlärmquellen gelten der Verkehr (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr) sowie das Gewerbe.
Der Rat der Gemeinde Schiffweiler hat in seiner Sitzung am 19.12.2018 gem. § 47a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 25.Juni 2005 (BImSchG), den Entwurf der Lärmaktionsplanung Stufe III für das Gemeindegebiet Schiffweiler beschlossen.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Dazu soll in einem ersten Schritt die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen ermittelt und die Öffentlichkeit über das Ausmaß informiert werden. In einem zweiten Schritt sind auf der Grundlage der Lärmkarten konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, um die Lärmbelastung verringern zu können.
Innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde Schiffweiler sind folgende Hauptverkehrsstraßen betroffen:
- B41(zwischen Anschluss L286 und Gemeindegrenze)
- L295 (Wemmetsweilerstraße zwischen Kreuzung Itzenplitzstraße und Ortsausgang Heiligenwald)
- L292 (Donnersbergstraße- Rathausstraße- Hauptstraße bis Kreuzung Querstraße)
- L286 (Querstraße bis Kreuzung Krämerbergstraße/Kohlwaldstraße)
- L129 (Kreisstraße/Itzenplitzstraße)
Den Lärmaktionsplanes der Stufe III finden Sie auch als pdf-Datei am Ende dieses Artikels.
Weitere Informationen zum Thema „Umgebungslärm" erhalten Sie auch beim zuständigen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter der Internetadresse: http://saarland.de/9046.htm
Beteiligung an der Klimaschutzinitiative des Bundes
Unumstritten ist das Thema Klimaschutz eine der größten Herausforderungen der Zukunft. Nach dem Motto, Global denken – lokal handeln, beginnt der Klimaschutz auf lokaler Ebene.
Mit der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes hat sich die Gemeinde Schiffweiler entschlossen, ihren Beitrag leisten, die im Rahmen der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung gesetzten Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen - in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 40 % unter das Niveau von 1990 - zu erreichen.
Außerdem will die Gemeinde Schiffweiler ihren Imagewandel von der vom Bergbau geprägten „grauen“ Gemeinde zur „grünen“ Gemeinde mit Schwerpunkt in Naherholung und Tourismus weiter voran bringen.
Im Rahmen der Bau- und Planungsausschusssitzung am 20.01.2014 wurde der Beschluss gefasst, mit der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes die KEN GmbH & Co. KG, Neunkirchen zu beauftragen. Im Juli 2015 wurde das Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Schiffweiler nun fertiggestellt und am 22.07.2015 durch den Gemeinderat verabschiedet.
Gefördert wurde die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Das Klimaschutzkonzept dient als Entscheidungsgrundlage zur Umsetzung zukünftiger Klimaschutzmaßnahmen in der Gemeinde Schiffweiler. Konkrete Vorschläge zur Umsetzung sind in dem Maßnahmenkatalog, dem Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit, sowie dem Controlling- Konzept zusammengefasst. Diese beruhen auf der Analyse der Ausgangssituation (Ist-Analyse) und der Ermittlung von Potentialen zur Energieeinsparung bzw. regenerativer Energiegewinnung (Potentialanalyse).
Um die jetzige Ausgangssituation zu ermitteln (Ist-Analyse), erfolgte zunächst die Erstellung einer Energie- und CO2-Bilanz für alle klimaschutzrelevanten Bereiche.
Auf dieser Grundlage erfolgte dann eine sogenannte Potentialanalyse für die Gemeinde Schiffweiler mit Betrachtung der kurz- und mittelfristig technisch und wirtschaftlich umsetzbaren Einsparpotentiale sowie die Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz in den Bereichen kommunale Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleitungen sowie Verkehr.
Mittels aktiver Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Konzeptentwicklung sollte eine möglichst große Breitenwirkung erzielt werden, um somit auch eine bessere Ausgangsbasis für die Entwicklung und spätere Umsetzung von Maßnahmen zu erreichen. Beispielsweise wurde eine Informationsveranstaltung speziell für private Haushalte zu technischen und wirtschaftlichen Grundlagen der energetischen Gebäudesanierung durchgeführt.
Durch die zukünftige Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. effizienter Energienutzung aus dem Klimaschutzkonzept verspricht sich die Gemeinde Schiffweiler, als positiver Nebeneffekt, auch eine Entlastung des kommunalen Haushaltes.
Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Schwerpunkte bzw. wesentlichen Ergebnisse des Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde Schiffweiler sind:
Ist-Analyse
- seit 2007 hat die Gemeinde Schiffweiler bereits ca. 3Mio.€ in Klimaschutzmaßnahmen (energetische Gebäudesanierungen) investiert.
- Basisjahr der Datenerhebung ist das Jahr 2013:
- Sowohl beim Stromverbrauch (61%), als auch beim Wärmeverbrauch (87%) stellen die privaten Haushalte die größte Verbrauchergruppe dar
- Energie- und CO2-Bilanz für das Basisjahr 2013: Abschätzung der Energieverbrauchssituation und damit der CO2-Emissionen in Bezug auf das Referenzjahr 1990. Aus der Berechnung der Endbilanz geht hervor, dass die CO2-Emissionen - bezogen auf das Jahr 1990 - um 52.000 t auf 123.000 t im Jahr 2013 zurückgegangen sind (- 29,7 %).
Gesamtenergieverbrauch nach Sektoren (links) und Gesamtenergieverbrauch nach Energieträgern (rechts) für das Jahr 2013, Abbildungen aus dem Programm ECOSPEED Region.
Potentialanalyse
- Ermittlung der Potentiale zur Energieeinsparung, effizienter Energienutzung und regenerativer Energieerzeugung, differenziert nach den verschiedenen Verbrauchssektoren, Darstellung in Form von Szenarien bis 2030 bzw. 2050.
- Entsprechend der Ergebnisse der Ist-Analyse liegen die größten Energieeinsparpotentiale beim Sektor der privaten Haushalte (87.000MWh, Wärme- und Strombereich), gefolgt vom Sektor Verkehr (31.000MWh).
- Der öffentliche Sektor weist nur geringe Einsparpotentiale auf (2.600MWh), die Investition in Klimaschutzmaßnahmen dient der Vorbildfunktion sowie langfristig finanzieller Einsparungen durch Senkung des Energieverbrauchs.
- Ausbaupotential regenerativer Energien (Wärme/Strom): 14.800MWh / 85.900MWh
- Daraus resultiert ein CO2-Minderungspotential von 48.000t.
- Im Strombereich reicht das technische Potential an erneuerbaren Energien aus, um den aktuellen Strombedarf der Gemeinde doppelt abzudecken.
- Bei der Berechnung eines Klimaszenarios wird bis zum Jahr 2030 von einer Deckung des Wärmebedarfs durch regenerative Energieträger von 14,6%, sowie beim Strombedarf von 109,4% ausgegangen, wodurch die CO2-Emmisionen um 46.100t/Jahr sinken würden.
Gesamtes Energieeinsparpotential bis 2050 nach Sektoren (links), Energiegewinnungspotentiale nach verschiedenen erneuerbaren Energieträgern (rechts).
Maßnahmenkatalog
Als Ergebnis der Ist- und Potentialanalyse wurde ein Katalog mit insgesamt 30 unterschiedlichen Maßnahmen entwickelt. Die dabei betrachteten Maßnahmen betreffen die verschiedenen kommunalen Handlungsfelder.
Besonders hervorzuheben sind:
- Die Erstellung eines Teilkonzeptes „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften“
- Energetische Sanierung und Heizungsanlagenerneuerung der kommunalen Liegenschaften
- Erweiterung des vorhandenen Internetangebotes zum Thema Klimaschutz
- Austausch der Straßenbeleuchtung durch hocheffiziente LED-Beleuchtung
- Photovoltaiknutzung auf kommunalen Liegenschaften
- Substitution des kommunalen Fuhrparks durch Elektrofahrzeuge
- Festlegung eines Klimaschutzziels – Leitbild
- Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes
Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit
- Für die Erreichung der Ziele der Klimaschutzpolitik der Gemeinde Schiffweiler ist eine gute Öffentlichkeitsarbeit unerlässlich.
- Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass - gemäß Bestandsanalyse - die privaten Haushalte den größten Energieverbraucher in der Gemeinde Schiffweiler darstellen wird deutlich, wie sinnvoll es ist, die Eigenverantwortlichkeit jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft zu wecken und bei der Verwirklichung der Ziele einzubinden.
- Weitere Zielgruppen: Wirtschaft, öffentliche Verwaltung, Multiplikatoren, Kritiker
- Bausteine der Öffentlichkeitsarbeit: Homepage, Pressearbeit, Information der Gremien, Beratungsveranstaltungen, Leitbild, Kampagnen
Controllingkonzept
- Das Controlling-System überprüft die Erreichung der angestrebten Klimaschutzziele sowie die Effizienz der geplanten und der durchgeführten Maßnahmen. Das System soll zudem die Weiterentwicklung der Klimaschutzpolitik sichern und die nachhaltige organisatorische Verankerung des Themas in Schiffweiler garantieren.
- Eine regelmäßige Positionsbestimmung soll sicherstellen, dass die eingesetzten finanziellen und personellen Mittel effektiv für das angestrebte Klimaschutzziel der Gemeinde eingesetzt werden.
Unterlagen zum herunterladen
Das Projekt wird gefördert durch:
Projektpartner:
Tools
Potentialrechner - Erneuerbare Energien
Ansprechpartner:
Bauverwaltung
Umweltamt
Tel.: (0 68 21) 6 78 23
Fax: (0 68 21) 6 78 48
** ACHTUNG**
Öffnung der Grüngutannahmestelle Schiffweiler / Merchweiler unter Einhaltung von Corona- Sicherheitsvorgaben
Nachdem die Landesregierung die Ausgangsbeschränkungen dahingehend gelockert hat, dass der Besuch von Wertstoff-Zentren und Grüngut-Sammelstellen ab dem 20.04.2020 grundsätzlich wieder erlaubt ist, wird auch die Grüngutannahmestelle Schiffweiler / Merchweiler wieder für private Anlieferungen geöffnet.
Jahreskarten können telefonisch oder per E-Mail bestellt werden und werden dann unter Rechnungsstellung per Post zugeschickt.
Schiffweiler: 06821/6780 bzw. gemeinde@schiffweiler.de
Merchweiler: 06825/9550 bzw. gemeinde@merchweiler.de
Die Grüngutanlieferungen sind jedoch nur unter der Einhaltung der aktuellen Sicherheits-, Hygiene- und Abstandsregeln möglich.
Die Bürger werden nachdrücklich aufgefordert:
- Anlieferungen an der Grüngutannahmestelle auf das notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere über die nächsten Wochen zu „strecken“.
- Max. mit 2 Personen pro PkW anzureisen, Kinder sollten zu Hause bleiben.
- Das Auto nur für den Entladevorgang zu verlassen.
- aushängenden Informationen sowie Anweisungen der Mitarbeiter /Innen vor Ort unbedingt zu entsprechen.
- Den Zahlungsverkehr möglichst über Jahreskarten abzuwickeln
- Bei Barzahlung den Betrag passend bereitzuhalten (4,- €)
- Mindestabstand von 2 m zu Personen einzuhalten
Die Zahl der Anlieferer wird bei der Zufahrt reguliert, um den notwendigen Abstand zu wahren. Daher ist mit Wartezeiten und Rückstau zu rechnen.
Wir bitten um Verständnis und um einen geduldigen und rücksichtsvollen Umgang miteinander!
Aufgrund der aktuellen Situation ist jederzeit mit kurzfristigen Schließungen oder Änderung der Anlieferzeiten zu rechnen.
Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle
Winteröffnungszeiten:
Januar: geschlossen
November-Februar: mittwochs von 14-16 Uhr, freitags von 15-17 Uhr, samstags von 10-16 Uhr
Sommeröffnungszeiten:
März-Oktober: mittwochs von 14-16 Uhr, freitags von 15-18 Uhr, samstags von 9-16 Uhr
Die gemeinsame Grüngutannahmestelle der Gemeinden Schiffweiler und Merchweiler liegt an der L.I.O. 128 zwischen Stennweiler und Wemmetsweiler. Von Schiffweiler her kommend in Stennweiler in die Straße "Herrengarten" abbiegen, der Weg zur Anlage ist ausgeschildert. Erfahrungsgemäß kommt es während der Öffnungszeiten zu Rückstau auf der Landstraße zwischen Wemmetsweiler und Stennweiler aufgrund des Anlieferverkehrs. Ortskundige sollten dies berücksichtigen und die Strecke während der Öffnung der Grüngutannahmestelle umfahren.
Der Betrieb und die Benutzung erfolgt gemäß der „Benutzungs- und Gebührenordnung für die Grüngutannahme auf der Grüngutannahmestelle der Gemeinden Schiffweiler und Merchweiler“.
Benutzungs- und Gebührenordnung zum Herunterladen.
Folgende Grüngutanlieferungen sind zulässig bzw. ausgeschlossen
zulässige Anlieferungen | unzulässige Anlieferungen |
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Grüngut: | Verunreinigtes Grüngut (mit Kunststoffen, Metall, Steinen, Beton) |
-Grasschnitt | Küchenabfälle und Speisereste |
-Laub | Schadstoffbelastetes Grüngut |
-Strauchwerk | Stämme über 15cm Durchmesser und 2m Länge |
-Gehölz und Äste bis Durchmesser 15 cm und Länge 2m | Grüngut aus gewerblichem Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft |
Abfälle aus der Tierhaltung (Tiermist) | |
Wurzelstöcke | |
Altholz | |
Erdreich, Oberbodenabtrag oder Grasnarbe | |
Grüngut, das gesundheitsschädlich ist (z.B. Riesenbärenklau, Ambrosia oder das mit Schädlingen befallen ist (u.a. Buchsbaumzünsler!) |
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anlieferung von Grüngut nur für Bürger oder Grundstückseigentümer der Gemeinden Schiffweiler und Merchweiler gestattet ist. Zur Kontrolle der Anlieferberechtigung ist der Personalausweis bereitzuhalten. Unberechtigte und unzulässige Anlieferungen werden zurückgewiesen.
Für die Anlieferung von Grüngut sind Gebühren fällig:
Jahreskarte für private Anlieferungen | |
Erwerb in den Rathäusern Schiffweiler/Merchweiler gegen Vorlage des Personalausweises bzw. Grundsteuerbescheides. | 24,- € |
Private Einzelanlieferungen | |
Zahlung bei Anlieferung vor Ort mit Herkunftsnachweis. | 4,- € |
Anlieferungen im Container (pro cbm Fassungsvermögen) | |
Zahlung bei Anlieferung vor Ort mit Herkunftsnachweis in Form einer Anliefererklärung des Auftraggebers. | 9,- € |